Energieversorgungsunternehmen

Forderungseinzug für Energieversorgungsunternehmen
Forderungseinzug für Energieversorgungsunternehmen

Energieversorgungsunternehmen, die als Grundversorger in einer Vertragsbindung stehen, haben in letzter Zeit vermehrt Rechts- beziehungsweise Inkassomaßnahmen zur Durchsetzung ihrer Kundenforderungen einzuleiten. Da die eingekaufte Energie (Strom und Gas) nur mit einem geringen Aufschlag weiter berechnet wird und der Verwaltungsaufwand, der in diesem Zusammenhang für die vertragliche Abwicklung zu erbringen ist, hohe Personalkosten verursacht, wirken sich Zahlungsausfälle weiter negativ auf das Betriebsergebnis des Energieversorgers aus.

Ausstehende Forderungen verursachen über Beitreibungsmaßnahmen weitere Kosten und zusätzlichen Personaleinsatz. Der finanzielle Mehraufwand aus Gerichts- und Gerichtsvollzieher-Kosten ist vom jeweiligen Schuldner zu erstatten. Die nicht unerheblichen Mehrkosten, die durch den zusätzlichen Personaleinsatz verursacht werden, gehen zu Lasten des Versorgungsunternehmens. Die Grundlagen, die in den Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas und Elektrizität festgeschrieben sind, geben den Rahmen der Möglichkeiten für die Sicherung der Forderungen der Grundversorger vor. Unter wirtschaftlichen Aspekten liegt es im Interesse eines jeden Unternehmens, dass Aufwendungen, die durch Beitreibungsmaßnahmen gegenüber einem säumigen Kunden entstehen, auch durch den Verursacher zu erstatten sind.

Diese Erstattungspflicht ist seitens des Schuldners hinsichtlich der entstehenden Kosten bei Beauftragung eines Rechtsdienstleisters gegeben. Durch die Übertragung der ausstehenden Forderung zwecks Einzug durch unser spezialisiertes Inkassounternehmen erfolgt sowohl im außergerichtlichen Stadium als auch im Bereich der Feststellung der Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren mit anschließender Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen die effiziente Sachbearbeitung zur Realisierung der Forderung. Im Rahmen unser außergerichtlichen Tätigkeit nehmen wir auch telefonisch und regional begrenzt auch persönlich Kontakt zum Schuldner auf. Die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung, gegebenenfalls über Teilzahlungen, werden unter Berücksichtigung der persönlichen und finanziellen Situation erörtert. Durch eine Zusammenarbeit mit unserem Unternehmen entlasten Vertragspartner ihren Personalstamm. Auch halten sich die entstehenden Kosten in einem angemessenen Rahmen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang gerade für Energieversorgungsunternehmen, dass wir gerichtlich festgestellte Forderungen, die in der Vergangenheit nicht beziehungsweise nicht vollständig realisiert werden konnten, zum Einzug auf Erfolgsbasis übernehmen. Die persönliche und finanzielle Situation des Schuldners halten wir langfristig nach. Da wir in diesem Bereich das gesamte Kostenrisiko übernehmen, entstehen für Auftraggeber keine wirtschaftlichen Nachteile.