Inkassoleistungen für Ärzte/Zahnärzte

Inkassoleistungen für Ärzte/Zahnärzte
Inkassoleistungen für Ärzte/Zahnärzte

Bedingt durch das bestehende Vergütungssystem in der Krankenversicherung haben Patienten Eigenanteile zu tragen. Insbesondere treten Zahnärzte für entstehende Material- und Laborkosten sogar in Vorlage. Finanzielle Einbußen erleiden Ärzte und vor allen Dingen Zahnärzte auch durch nicht realisierte Forderungen aus Rechnungen gegenüber Privatpatienten. Da Ärzte und Zahnärzte Vergütungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben berechnen, sind Forderungsausfälle nicht durch höhere Honorare im Bereich der abzurechnenden Leistungen zu kompensieren. Dieses bedeutet, dass es für jeden Arzt/Zahnarzt, der eine eigene Praxis führt, wichtig ist, dass sämtliche abgerechneten Honorare und vorgelegte Kosten auch zur Gutschrift auf dem Konto gelangen. Forderungsausfälle führen zu finanziellen Nachteilen, die den Gewinn sofort schmälern.

Die Einrichtung einer eigenen Abteilung zur Durchführung von Inkasso- bzw. Rechtsmaßnahmen in einer Praxis ist in der Regel wirtschaftlich nicht sinnvoll. Die entstehenden Personalkosten für diese Leistungen können auch nicht individuell auf den säumigen Patienten umgelegt werden. Die Übertragung der Forderungen auf unser spezialisiertes Inkassounternehmen stellt deshalb nicht nur aus kaufmännischen Gründen eine gute Lösung dar. Zur erfolgreichen Forderungsrealisierung führen wir im außergerichtlichen Bereich nicht nur den erforderlichen Schriftverkehr. Es erfolgen auch telefonische und örtlich begrenzte persönliche Kontaktaufnahmen. Sollten die Gespräche nicht zu einer Lösung, gegebenenfalls zur Abtragung der Forderung in monatlichen Teilzahlungen, führen, wird auf Wunsch des Auftraggebers auch eine Feststellung der Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren mit anschließender Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen unsererseits durchgeführt. Die entstehenden Kosten liegen in einem überschaubaren Rahmen.